Teilnahmebedingungen Weiterbildungen

 

1. Verbindliche Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich zu der ausgewählten Weiterbildung der Campus am See GmbH (CaS GmbH) an. Im Nachgang erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung, die Rechnung und weitere wichtige Informationen zur Weiterbildung.

2. Warteliste

Sollte die Weiterbildung bereits ausgebucht sein, nehmen wir Sie gerne automatisch auf die Warteliste und melden uns umgehend bei Ihnen, sollte ein Platz frei werden.

3. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortlichkeit

Die Teilnahme an den Weiterbildungen steht grundsätzlich allen unbeschränkt geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer stabilen emotionalen, psychischen und physischen Konstitution offen. Weitere Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an den CaS GmbH-Angeboten sind die Offenheit und die Bereitschaft zu ehrlicher Selbstreflektion, die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Menschen, Offenheit für neue Methoden und Denkweisen, sowie die Bereitschaft zum Lernen und zu einer aktiven Teilnahme.

Die Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre Gesundheit und für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Weiterbildung. Körperliche Beeinträchtigungen und sonstige Umstände, die eine uneingeschränkte Teilnahme behindern, sind mit der CaS GmbH Leitung persönlich spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung abzuklären.

4. Preise und Preisangaben

Es gelten die zum Zeitpunkt der Absendung der Teilnahmeanmeldung seitens der CaS GmbH zuletzt mitgeteilten Preise, wobei die Mitteilung in der Regel auf der Webseite und im Rahmen der Be- bzw. Ausschreibung für das betreffende CaS GmbH-Angebot erfolgt.

Die seitens der CaS GmbH ausgewiesenen Gebühren für die Teilnahme an CaS GmbH-Angeboten verstehen sich pro Person und je Weiterbildung. Die Gebühren unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Sofern sie als Nettobetrag ausgewiesen werden, verstehen sie sich zuzüglich (bzw. als Bruttobetrag ausgewiesen, inklusive) der gesetzlichen Umsatztsteuer. In Deutschland beträgt diese derzeit 19% der Nettogebühr.

Die Teilnahmegebühr für Weiterbildungsangebote der CaS GmbH beinhaltet die Seminarleitung, begleitende Unterlagen und Arbeitsmaterialien, die Teilnahmebestätigung sowie die Bereitstellung von Getränken und kleineren Snacks. Anderweitig anfallende Kosten für die An- und Abreise, Unterbringung und weitere Verpflegung (insbesondere Mittagessen) sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu zahlen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr für CaS GmbH-Angebote im Bereich der Weiterbildung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Einmalzahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Hiervon ggf. abweichend gilt jedoch in jedem Fall die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Bei Begleichung der Rechnung ist der auf der Rechnung benannte Verwendungszweck anzugeben.

Sofern ein Teilnehmer seine Teilnahme- oder eine Bearbeitungsgebühr nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist an die CaS GmbH leistet, kann die CaS GmbH nach seinem freien Ermessen die Leistungen ganz oder teilweise gegenüber dem Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten oder von dem Teilnahmevertrag wieder zurücktreten (E-mail ausreichend).

6. Änderungen, Ausfälle, Absagen

Die CaS GmbH behält sich vor, Inhalte der Weiterbildung im Sinne der Aktualität und Qualitätsverbesserung in einem für die Teilnehmer zumutbaren Maße zu ändern. Dies gilt auch für den Fall der Änderung bei der Durchführung der Weiterbildung von Präsenz zu Online im Falle von höherer Gewalt (z.B. Pandemie).

Ebenfalls behält sich die CaS GmbH vor, die für ein CaS GmbH-Angebot ursprünglich vorgesehenen Kurs- bzw. Veranstaltungsleiter durch Personen mit vergleichbarer Kompetenz auszutauschen, sollte dies aus sachlichen Gründen notwendig sein. Dieser Absatz gilt entsprechend auch für die örtliche bzw. räumliche Verlegung von CaS GmbH-Angeboten in zumutbarem Rahmen (d.h. innerhalb derselben Region bzw. desselben Gebäudes).

Der CaS GmbH steht es frei, alternativ dazu das betreffende Angebot entweder neu zu terminieren, so dass es von möglichst vielen der bereits angemeldeten Teilnehmern wahrgenommen werden kann (und die „frei gewordenen“ Teilnahmeplätze neu vergeben), oder – falls dies für die CaS GmbH nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich nachteilig wäre – abzusagen. Teilnehmer, die das CaS GmbH-Angebot aufgrund der Neuterminierung nicht wahrnehmen können, haben das Recht, von ihrem Teilnahmevertrag zurückzutreten.

Im Übrigen behält sich die CaS GmbH bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (bzw. in Fällen höherer Gewalt auch zu einem späteren Zeitpunkt) das Recht vor, ein CaS GmbH-Angebot aus den folgenden Gründen wieder abzusagen:

  • Nichterreichen der für das CAS GmbH-Angebot geltenden Mindestteilnehmerzahl
  • Personeller Ausfall auf Seiten der Kurs- bzw. Veranstaltungsleitung aus sachlichem Grund (z.B. Krankheit, Todesfall etc.)
  • Ereignisse höherer Gewalt
  • Fremdverschulden (z.B. kurzfristige Kündigung Seminarraum)

Im Falle einer solchen Absage hat der Teilnehmer das Recht, von seinem Teilnahmevertrag zurückzutreten.

7. Umbuchung, Stornierung, Nichtantritt

Der Teilnehmer hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Umbuchung, die CaS GmbH kann einer Umbuchung jedoch nach eigenem Ermessen zustimmen. Der Wunsch zur Umbuchung einer bereits verbindlich vereinbarten Teilnahme an einem CaS GmbH-Angebot auf ein alternatives CaS GmbH-Angebot ist der CaS GmbH schriftlich mitzuteilen. Stimmt die CaS GmbH der gewünschten Umbuchung zu, so bleibt die bereits zwischen dem Teilnehmer und der CaS GmbH abgeschlossene Teilnahmevereinbarung bestehen.

Abgesehen von einem etwaigen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer seine gebuchte Weiterbildung bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (jedoch spätestens sechs (6) Wochen vor Seminarbeginn) durch schriftliche Mitteilung gegenüber der CaS GmbH stornieren. In diesem Fall berechnet die CaS GmbH dem Teilnehmer eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5% der jeweiligen Teilnahmegebühr (netto) für die Weiterbildung – in jedem Fall beträgt diese Gebühr mindestens 50,- € – und erstattet dem Teilnehmer etwaige darüber hinaus bereits geleistete Seminargebühren wieder zurück.

Bei Kündigungen, die weniger als 6 Wochen vor dem geplanten Seminarbeginn bei der CaS GmbH eintreffen, wird die volle Kursgebühr zur Zahlung fällig. Die CaS GmbH wird sich allerdings bemühen, den freigewordenen Teilnehmerplatz durch Teilnehmer auf der Warteliste zu besetzen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, deren Eignung zur Weiterbildung die CaS GmbH prüfen wird. Die CaS GmbH ist auch hier zur Annahme der Ersatzperson nicht verpflichtet.

Die Seminargebühr ist auch in voller Höhe zu zahlen, wenn die Weiterbildung auf eigenen Wunsch vorzeitig beendet wird.

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch der Weiterbildung finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen einen zuverlässigen Seminar-Schutz wie zum Beispiel unter https://www.seminarversicherung.info.

8. Geheimhaltungspflicht

Der Teilnehmer verpflichtet sich, über alle, die Privat- und/oder Intimsphäre der übrigen Teilnehmer und der Seminarleitung, betreffenden Informationen (auch solche bezüglich Dritter), zu deren Kenntnis der Teilnehmer im Rahmen der Durchführung eines CaS GmbH-Angebots gelangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte, insbesondere außerhalb der CaS GmbH, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen sind nicht erlaubt. Stellen sich Teilnehmer während einer Veranstaltung oder im Rahmen einer stattfindenden Übungsgruppe mit eigenen Themen und Fragestellungen  zur Verfügung, so erklärt sie/er sich konkludent damit einverstanden, dass andere Teilnehmer persönliche Informationen über sie/ihn erfahren.

9. Geistiges und sachliches Eigentum

Die Inhalte der im Rahmen von CaS GmbH-Angeboten an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und sonstiger Materialien (z.B. Booklets, Texte, Bilder, Grafiken, Arbeitsblätter, Filme, Sprachaufzeichnungen, in digitaler oder physischer Form etc.) stehen – soweit gesetzlich schutzfähig – im geistigen Eigentum der betreffenden Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten und dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen der Teilnahme. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber gestattet.

10. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden bei der CaS GmbH entsprechend der einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften behandelt. Detaillierte Angaben sind der Datenschutzerklärung der CaS GmbH unter www.campus-am-see.de/datenschutz bzw. per zugesandter Datenschutzerklärung zu entnehmen.

11. Haftung

Die CaS GmbH haftet nicht für Kosten und/oder Aufwendungen, die dem Teilnehmer aufgrund der Absage oder Nichtdurchführung eines CaS GmbH-Angebots seitens der CaS GmbH entstehen.

Die CaS GmbH haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, insbesondere nicht für solche, die durch Unfälle in den Kursräumlichkeiten oder durch Verlust/Diebstahl von in den Kursräumlichkeiten mitgebrachten Gegenständen entstehen.

Im Übrigen unterliegt die CaS GmbH der gesetzlichen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen sowie im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist.

Darüber hinaus ist jede Haftung der CaS GmbH und seiner Erfüllungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Erklärung zur Distanzierung von Scientology und Sektenwesen

Die CaS gmbH erklärt hiermit, dass weder Inhaber, noch die sonstigen Mitarbeiter nach der Technologie bzw. Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard geschult wurden oder arbeiten und dass diese Technologie bzw. Lehre zur Führung der CaS GmbH und für die Ausübung der Coaching- sowie Aus- und Weiterbildungstätigkeit ausdrücklich abgelehnt wird. Die CaS GmbH kooperiert mit keiner Sekte oder Religionsgemeinschaft und distanziert sich von jeglichen Aktivitäten, die mit Sekten oder Religionsgemeinschaften in Verbindung stehen könnten.

13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln wirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

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