Teilnahmebedingungen Weiterbildungen
1. Verbindliche Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich zu der ausgewählten Campus am See (CaS) Weiterbildung an. Im Nachgang erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung, die Rechnung und weitere wichtige Informationen zur Weiterbildung.
2. Warteliste
Sollte die Weiterbildung bereits ausgebucht sein, nehmen wir Sie gerne automatisch auf die Warteliste und melden uns umgehend bei Ihnen, sollte ein Platz frei werden.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortlichkeit
Die Teilnahme an den Weiterbildungen steht grundsätzlich allen unbeschränkt geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer stabilen emotionalen, psychischen und physischen Konstitution offen. Weitere Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an den CaS-Angeboten sind die Offenheit und die Bereitschaft zu ehrlicher Selbstreflektion, die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Menschen, Offenheit für neue Methoden und Denkweisen, sowie die Bereitschaft zum Lernen und zu einer aktiven Teilnahme.
Die Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre Gesundheit und für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Weiterbildung. Körperliche Beeinträchtigungen und sonstige Umstände, die eine uneingeschränkte Teilnahme behindern, sind mit der CaS Leitung persönlich spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung abzuklären.
4. Preise und Preisangaben
Es gelten die zum Zeitpunkt der Absendung der Teilnahmeanmeldung seitens des CaS zuletzt mitgeteilten Preise, wobei die Mitteilung in der Regel auf der Webseite und im Rahmen der Be- bzw. Ausschreibung für das betreffende CaS-Angebot erfolgt.
Die seitens der CaS ausgewiesenen Gebühren für die Teilnahme an CaS-Angeboten verstehen sich pro Person und je Weiterbildung. Die Gebühren unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Sofern sie als Nettobetrag ausgewiesen werden, verstehen sie sich zuzüglich (bzw. als Bruttobetrag ausgewiesen, inklusive) der gesetzlichen Umsatztsteuer. In Deutschland beträgt diese derzeit 19% der Nettogebühr.
Die Teilnahmegebühr für Weiterbildungsangebote des CaS beinhaltet die Seminarleitung, begleitende Unterlagen und Arbeitsmaterialien, die Teilnahmebestätigung sowie die Bereitstellung von Getränken und kleineren Snacks. Anderweitig anfallende Kosten für die An- und Abreise, Unterbringung und weitere Verpflegung (insbesondere Mittagessen) sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu zahlen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr für CaS-Angebote im Bereich der Weiterbildung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Einmalzahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Hiervon ggf. abweichend gilt jedoch in jedem Fall die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Bei Begleichung der Rechnung ist der auf der Rechnung benannte Verwendungszweck anzugeben.
Sofern ein Teilnehmer seine Teilnahme- oder eine Bearbeitungsgebühr nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist an den CaS leistet, kann der CaS nach seinem freien Ermessen die Leistungen ganz oder teilweise gegenüber dem Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten oder von dem Teilnahmevertrag wieder zurücktreten (E-mail ausreichend).
6. Änderungen, Ausfälle, Absagen
Der CaS behält sich vor, Inhalte der Weiterbildung im Sinne der Aktualität und Qualitätsverbesserung in einem für die Teilnehmer zumutbaren Maße zu ändern. Dies gilt auch für den Fall der Änderung bei der Durchführung der Weiterbildung von Präsenz zu Online im Falle von höherer Gewalt (z.B. Pandemie).
Ebenfalls behält sich der CaS vor, die für ein CaS-Angebot ursprünglich vorgesehenen Kurs- bzw. Veranstaltungsleiter durch Personen mit vergleichbarer Kompetenz auszutauschen, sollte dies aus sachlichen Gründen notwendig sein. Dieser Absatz gilt entsprechend auch für die örtliche bzw. räumliche Verlegung von CaS-Angeboten in zumutbarem Rahmen (d.h. innerhalb derselben Region bzw. desselben Gebäudes).
Dem CaS steht es frei, alternativ dazu das betreffende Angebot entweder neu zu terminieren, so dass es von möglichst vielen der bereits angemeldeten Teilnehmer wahrgenommen werden kann (und die „frei gewordenen“ Teilnahmeplätze neu vergeben), oder – falls dies für den CaS nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich nachteilig wäre – abzusagen. Teilnehmer, die das CaS-Angebot aufgrund der Neuterminierung nicht wahrnehmen können, haben das Recht, von ihrem Teilnahmevertrag zurückzutreten.
Im Übrigen behält sich der CaS bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (bzw. in Fällen höherer Gewalt auch zu einem späteren Zeitpunkt) das Recht vor, ein CaS-Angebot aus den folgenden Gründen wieder abzusagen:
- Nichterreichen der für das CAS-Angebot geltenden Mindestteilnehmerzahl
- Personeller Ausfall auf Seiten der Kurs- bzw. Veranstaltungsleitung aus sachlichem Grund (z.B. Krankheit, Todesfall etc.)
- Ereignisse höherer Gewalt
- Fremdverschulden (z.B. kurzfristige Kündigung Seminarraum)
Im Falle einer solchen Absage hat der Teilnehmer das Recht, von seinem Teilnahmevertrag zurückzutreten.
7. Umbuchung, Stornierung, Nichtantritt
Der Teilnehmer hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Umbuchung, der CaS kann einer Umbuchung jedoch nach eigenem Ermessen zustimmen. Der Wunsch zur Umbuchung einer bereits verbindlich vereinbarten Teilnahme an einem CaS-Angebot auf ein alternatives CaS-Angebot ist dem CaS schriftlich mitzuteilen. Stimmt der CaS der gewünschten Umbuchung zu, so bleibt die bereits zwischen dem Teilnehmer und dem CaS abgeschlossene Teilnahmeverinbarung bestehen.
Abgesehen von einem etwaigen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer seine gebuchte Weiterbildung bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (jedoch spätestens sechs (6) Wochen vor Seminarbeginn) durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem CaS stornieren. In diesem Fall berechnet der CaS dem Teilnehmer eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5% der jeweiligen Teilnahmegebühr (netto) für die Weiterbildung – in jedem Fall beträgt diese Gebühr mindestens 50,- € – und erstattet dem Teilnehmer etwaige darüber hinaus bereits geleistete Seminargebühren wieder zurück.
Bei Kündigungen, die weniger als 6 Wochen vor dem geplanten Seminarbeginn bei dem CaS eintreffen, wird die volle Kursgebühr zur Zahlung fällig. Der CaS wird sich allerdings bemühen, den freigewordenen Teilnehmerplatz durch Teilnehmer auf der Warteliste zu besetzen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, deren Eignung zur Weiterbildung der CaS prüfen wird. Der CaS ist auch hier zur Annahme der Ersatzperson nicht verpflichtet.
Die Seminargebühr ist auch in voller Höhe zu zahlen, wenn die Weiterbildung auf eigenen Wunsch vorzeitig beendet wird.
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch der Weiterbildung finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen einen zuverlässigen Seminar-Schutz wie zum Beispiel unter https://www.seminarversicherung.info.
8. Geheimhaltungspflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über alle, die Privat- und/oder Intimsphäre der übrigen Teilnehmer und der Seminarleitung, betreffenden Informationen (auch solche bezüglich Dritter), zu deren Kenntnis der Teilnehmer im Rahmen der Durchführung eines CaS-Angebots gelangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte, insbesondere außerhalb des CaS, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen sind nicht erlaubt. Stellen sich Teilnehmer während einer Veranstaltung oder im Rahmen einer stattfindenden Übungsgruppe mit eigenen Themen und Fragestellungen zur Verfügung, so erklärt sie/er sich konkludent damit einverstanden, dass andere Teilnehmer persönliche Informationen über sie/ihn erfahren.
9. Geistiges und sachliches Eigentum
Die Inhalte der im Rahmen von CaS-Angeboten an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und sonstiger Materialien (z.B. Booklets, Texte, Bilder, Grafiken, Arbeitsblätter, Filme, Sprachaufzeichnungen, in digitaler oder physischer Form etc.) stehen – soweit gesetzlich schutzfähig – im geistigen Eigentum der betreffenden Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten und dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen der Teilnahme. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber gestattet.
10. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden bei dem CaS entsprechend der einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften behandelt. Detaillierte Angaben sind der Datenschutzerklärung des CaS unter www.campus-am-see.de/datenschutz bzw. per zugesandter Datenschutzerklärung zu entnehmen.
11. Haftung
Der CaS haftet nicht für Kosten und/oder Aufwendungen, die dem Teilnehmer aufgrund der Absage oder Nichtdurchführung eines CaS-Angebots seitens des CaS entstehen.
Der CaS haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, insbesondere nicht für solche, die durch Unfälle in den Kursräumlichkeiten oder durch Verlust/Diebstahl von in den Kursräumlichkeiten mitgebrachten Gegenständen entstehen.
Im Übrigen unterliegt der CaS der gesetzlichen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen sowie im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist.
Darüber hinaus ist jede Haftung des CaS und seiner Erfüllungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Erklärung zur Distanzierung von Scientology und Sektenwesen
Der CaS erklärt hiermit, dass weder Inhaber, noch die sonstigen Mitarbeiter nach der Technologie bzw. Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard geschult wurden oder arbeiten und dass diese Technologie bzw. Lehre zur Führung des CaS und für die Ausübung der Coaching- sowie Aus- und Weiterbildungstätigkeit ausdrücklich abgelehnt wird. Der CaS kooperiert mit keiner Sekte oder Religionsgemeinschaft und distanziert sich von jeglichen Aktivitäten, die mit Sekten oder Religionsgemeinschaften in Verbindung stehen könnten.
13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Landsberg am Lech.