Optionales Angebot
Prüfungsvorbereitung Heilpraktiker für Psychotherapie Fünfseenland München
Klarheit und Transparenz im Dschungel der Begrifflichkeiten und Abschlüsse
Viele Interessierte fragen sich, welche Unterschiede es zwischen den Berufsbildern Psychologischer Berater und Heilpraktiker für Psychotherapie gibt. Wir möchten hier die wichtigsten Unterschiede aufzeigen und eine Entscheidungshilfe dafür geben, ob unsere optionale Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) sinnvoll sein kann.
Die beiden wichtigsten Argumente für den HPP sind:
Diagnose und Behandlung psychischer Störungen: Als HPP ist man befugt, psychische Störungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Coaches und Psychologische bzw. Systemische Berater haben in der Regel nicht die rechtliche Befugnis, Diagnosen zu stellen oder therapeutische Interventionen bei psychischen Erkrankungen durchzuführen.
Krankenkassenabrechnung: Private Krankenkassen übernehmen in einigen Fällen die durch den/die HPP in Rechnung gestellten Therapiekosten bzw. Teile davon. Voraussetzung dafür ist ein durch den/die PatientIn entsprechend abgeschlossener Versicherungsvertrag. Vor Behandlungsbeginn muss eine mögliche Kostenübernahme durch den/die PatientIn beim Versicherungsträger beantragt bzw. geklärt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, den Weg zum Heilpraktiker für Psychotherapie einzuschlagen, von individuellen beruflichen Zielen und ethischen Überlegungen abhängt. Nur wer explizit über die Arbeit mit gesunden Menschen hinaus therapeutisch arbeiten möchte (anhand einer Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11) braucht die bestandene Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie vor dem Gesundheitsamt.
Rechtliche Voraussetzungen
Heilpraktiker für Psychotherapie
Unsere optionale Prüfungsvorbereitung im Fünfseenland bei München in kleinen individuellen Gruppen – im Anschluss an die Ausbildung zum Psychologischen Berater – als Voraussetzung für die Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie (wichtigste Auszüge aus dem Urteil von 1993, das zur Einführung des HPP in Deutschland führte):
- Der Prüfling muss ausreichende theoretische Kenntnisse besitzen, um seine psychotherapeutische Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit eines Arztes (Psychiater, Neurologe, Internist etc.) abzugrenzen.
- Der Prüfling muss „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild“ besitzen.
- Der Prüfling muss „die Befähigung haben, seelische Krankheiten und Leiden … als solche zu erkennen … um therapeutisch auf den Befund so zu reagieren, dass der Patient durch die konkrete Behandlung keinen gesundheitlichen Schaden erleidet.“
- Der Prüfling muss „die Befähigung besitzen, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.“ Das heißt: er muss sich die Befähigung angeeignet haben, Menschen die an einer psychischen Erkrankung leiden, so zu behandeln, dass sie durch seine Art der Psychotherapie keinen Schaden erleiden.
Termine & Zeiten
Optionale Prüfungsvorbereitung Heilpraktiker für Psychotherapie:
10 x Donnerstag ONLINE 17-20 Uhr
Termine:
16. Oktober 2025
23. Oktober 2025
13. November 2025
20. November 2025
27. November 2025
4. Dezember 2025
11. Dezember 2025
18. Dezember 2025
15. Januar 2026
22. Januar 2026
Prüfungsvorbereitung schriftlich/mündlich:
nach individueller Absprache in Kleingruppen (3-5 Personen)
Investition & Voraussetzung
Optionale Prüfungsvorbereitung Heilpraktiker für Psychotherapie: 1.500,00 €
Kosten zzgl. USt.
Voraussetzung:
Zertifizierte systemische Grundausbildung (Systemischer Coach, Systemischer Berater o.ä.)
Systemische Therapie Ausbildung zum Psychologischen Berater am Campus am See bei München
Grundvoraussetzungen zur Prüfungszulassung beim Gesundheitsamt geklärt und vorhanden
Systemische Therapie-Ausbildung mit Elizabeth Reimers
08. November 2024 bis 18. September 2025