Die Entscheidung, nicht alle Inhalte einer Ausbildung wahrzunehmen oder eine Ausbildung vorzeitig zu beenden, liegt grundsätzlich in Ihrem freien Ermessen. Allerdings haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch darauf, die Teilnahmegebühr zurückerstattet zu bekommen.
Bitte beachten Sie, dass eine spätere Wiederaufnahme der Aus- und Weiterbildung grundsätzlich nicht möglich ist.
